26. July 2024

Versicherung gegen Abmahnung – über den Sinn und Unsinn

Versicherung gegen Abmahnungen
In den letzten Monaten häufen sich die Diskussionen in verschiedenen Facebook-Gruppen und Blogs, wenn es um das Thema Abmahnungen geht. Ich will an der Stelle nicht weiter darauf eingehen, da ich den größten Teil der “Beiträge” dazu eher als nutzlos empfinde.

In diesem Zusammenhang taucht aber immer wieder auch die (durchaus berechtigte) Frage auf, ob man sich denn nicht irgendwie gegen Abmahnungen versichern kann. Vor allem von Neueinsteigern im Bereich der sog. “Nischenseiten” wird dieses Thema oft nachgefragt. Die große Angst vor Abmahnungen liegt hier wahrscheinlich auch in der oft mangelhaften Qualität der Seiten, die teilweise nach dem Konsumieren eines fragwürdigen 3-stündigen Video-Kurses erstellt werden.

Bevor ich darauf eingehe, was ein Webseitenbetreiber überhaupt versichern kann, möchte ich hier kurz einen wichtigen Hinweis abgeben:

ACHTUNG
Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung und soll auch keine solche darstellen. Die Beratung sollte im Einzelfall immer durch einen unabhängigen Makler (ACHTUNG: Nicht zu verwechseln mit einem Versicherungsvertreter) erfolgen. Jedes Unternehmen ist individuell aufgestellt, und unterliegt anderen Risiken.

Welche Risiken habe ich als Webseitenbetreiber

Zunächst einmal stellt sich die Frage, welche Risiken aus dem Betrieb einer Webseite überhaupt entstehen können. Ich möchte hier auf einige eingehen, was jedoch keine vollständige Aufzählung sein kann. Die meisten fürchten sich nämlich vor Abmahnungen, die jedoch bei weitem nicht das größte Risiko eines Unternehmers darstellen.

Risiko der Urheberrechtsverletzung

Es wurde (bewusst oder unbewusst) ein fremdes Bild, Video oder Texte auf der eigenen Webseite verwendet. Sofern jemand das absichtlich macht, ist demjenigen ohnehin nicht zu helfen. Da aber Texte häufig eingekauft werden, und es auch in Bezug auf lizenzierte Bilder von verschiedenen Plattformen niemals eine 100%ige Sicherheit gibt, bleibt immer ein Restrisiko, eine Urheberrechtsverletzung zu begehen. Auch bei Nutzung von Produktbildern und/oder Produktbeschreibungen aus Partnerprogrammen kann eine Urheberrechtsverletzung entstehen.

Risiko der Schädigung anderer

Mit Texten oder Informationen auf der eigenen Webseite werden andere Mitbewerber oder Personen geschädigt (oder empfinden es als Schädigung). Das kann von Rufschädigung über schadhafte Links auf der eigenen Webseite bis hin zum Datenschutz-verstoß alles mögliche sein. Auch hier kann niemand absolut sicher sein,  denn auch so etwas kann ohne eigenes Zutun entstehen (z.B. gehackte Webseite).

Betriebsausfall-Risiko

Dieses Risiko betrifft zunächst mal nur meine eigene Webseite oder eben eine Menge an Seiten wenn diese auf dem gleichen Server liegen. Wenn ein gut laufender Shop oder ein Portal für längere Zeit ausfallen, geht der Schaden oft schnell in den 5-stelligen Bereich. Wenn es sich um Webseiten handelt, die man für andere Unternehmen erstellt hat, gerne auch in den 6-stelligen Bereich.

Welche Versicherungen gibt es, und wofür sind diese gedacht ?

Immer wieder werden in der Diskussion verschiedenste Versicherungen in den Raum geworfen. Angefangen von der Rechtsschutzversicherung über die Firmenhaftpflichtversicherung bis hin zur D&O (Directors & Office)-Versicherung.

Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung dient grundsätzlich erst einmal dazu, das Prozesskostenrisiko und das Anwaltskostenrisiko abzudecken. Und zwar einerseits in Fällen der Abwehr von Ansprüchen (also wenn jemand mich verklagt) oder zur Durchsetzung eigener Ansprüche (wenn ich jemanden verklagen muss).

Ich bin durchaus der Meinung, dass JEDER Unternehmer eine Rechtsschutzversicherung haben muss. Denn nur damit ist ein Unternehmer in manchen Fällen überhaupt erst einmal in der Lage, sich vor Gericht zu verteidigen, oder selbst einen Prozess zu führen. Kann man sich diesen nämlich nicht leisten, verliert man ganz schnell schon deshalb.

Haftpflichtversicherung

Wie der Name schon sagt, deckt diese Versicherung Schäden ab, für die ich selbst (oder in dem Falle mein Unternehmen) hafte. Im Prinzip also alle Schäden, die durch die Tätigkeit meiner Firma anderen entstehen können. Das können Schäden am Vermögen anderer sein (Vermögensschäden) aber auch Sach- und Personenschäden. Die Haftpflichtversicherung hat nebenbei aber noch einen oftmals unbekannten weiteren Zweck. Und zwar wird auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche übernommen. In gewisser Weise schützt sich damit die Versicherung zwar auch selbst, aber genau dieses Thema ist nicht zu unterschätzen.

Eine Haftpflichtversicherung ist leider nur für Autofahrer Pflicht. Meiner Meinung nach sollte diese Pflicht aber für die Firmenhaftpflichtversicherung und die Privathaftpflichtversicherung genauso gelten. Ein Unternehmen ohne Haftpflichtversicherung zu betreiben gefährdet im Ernstfall die Existenz der Firma.

weitere Versicherungen…

Es gibt noch eine ganze Reihe weiterer Versicherungen, die für einen Unternehmer wichtig sein können. Sei es die Cyber-Versicherung gegen Datenverlust, Datendiebstahl und Hackerangriffe. Oder die Betriebsunterbrechungsversicherung für den Fall dass das gesamte Unternehmen oder Teile davon zum Stillstand kommen. Hier alle sonstigen Möglichkeiten aufzuzählen würde aber zu weit führen. Da ist die individuelle Beratung nötig.

Welche Versicherung hilft nun bei Abmahnungen

Wie so oft kann diese Frage nicht pauschal beantwortet werden. Dazu muss man sich erst einmal Grundsätzlich darüber Gedanken machen, was eine Abmahnung eigentlich genau ist. Die Abmahnung als solches ist normalerweise einfach nur ein Schritt in einer ganzen Kette von Möglichkeiten. Eine Abmahnung wird ausgesprochen wenn ich mit einem konkurrierenden Unternehmen im Wettbewerb stehe, und der Wettbewerber aus meiner Sicht ein für mich schädliches Verhalten an den Tag legt. Der Grund einer Abmahnung kann also verschiedene Hintergründe haben, bezieht sich aber normalerweise immer auf eine Rechtsverletzung.

Mögliche bzw. häufige Gründe für Abmahnungen sind unter anderem:

  • Urheberrecht (kopiertes Bild, kopierter Text, Videos… etc)
  • Rufschädigung (z.B. die Behauptung, ein Produkt oder Unternehmen sei schlecht)
  • Wettbewerbsrecht (erlangen von Vorteilen durch unlauteren Wettbewerb – siehe auch Link zum UWG)
  • Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften (z.B. Fehler im Impressum, Impressum als Bild, usw.)

Wie schon gesagt ist dies keine Abschließende Aufzählung, jedoch werden die meisten Abmahnungen aus einem der genannten Gründe ausgesprochen.

Im §1 des genannten Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb steht folgendes:

Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.

und weiter in §3 des Gesetzes:

Geschäftliche Handlungen, die sich an Verbraucher richten oder diese erreichen, sind unlauter, wenn sie nicht der unternehmerischen Sorgfalt entsprechen und dazu geeignet sind, das wirtschaftliche Verhalten des Verbrauchers wesentlich zu beeinflussen.

In den zuletzt diskutierten Fällen ging es oft um die folgenden Dinge:

  • Es wurde von Tests gesprochen, obwohl das Produkt nicht getestet wurde
  • Es wurden Ranglisten erstellt ohne dass ersichtlich wäre, wie die Reihenfolge zustande kommt
  • Es wurden irreführende Button- oder Linkbeschriftungen erstellt wie “Preis prüfen”
  • Es wurden Fehler im Impressum gemacht, oder Angaben weggelassen
  • Es wurden unwahre Behauptungen aufgestellt (z.B. “Sie können bei uns ALLE Versicherungen vergleichen und abschließen…)

Ich möchte an dieser Stelle anmerken, dass die meisten dieser Fälle absolut gerechtfertigt sind. Wer davon schreibt, dass er nach dem ausführlichen Test von 20 Geschirrspülern das Modell XY zum Testsieger ernannt hat, der sollte diese Geräte wenigstens schon mal besessen haben, und dann auch genau erläutern was er daran getestet hat. Denn es macht sicherlich einen Unterschied, ob ich ein Gerät nur mal anstecke und teste ob alle Lämpchen funktionieren, oder ob ich es auf alle Funktionen hin in verschiedenen Praxisnahen Situationen teste. Dennoch gibt es leider immer wieder auch sehr konstruierte Fälle, bei denen das “Haar in der Suppe” gesucht wird, um Mitbewerbern zu Schaden. Diese werden sich auch in Zukunft nicht vermeiden lassen. So ist es nun mal in Deutschland.

Was davon kann man nun versichern ?

Die beiden Versicherungen die hier theoretisch in Frage kämen, sind die Rechtsschutzversicherung und die Haftpflichtversicherung. Nun ist es aber so, dass eine Abmahnung im Normalfall zwischen 300 und 800 EUR kostet. Je nach Anwaltskosten des abmahnenden Unternehmens bzw. Verbandes. Die meisten Rechtsschutzversicherungen haben einen Selbstbehalt von mehreren hundert EUR im Tarif hinterlegt. Dazu kommt, dass der technische Ablauf immer so ist, dass der Anwalt die Deckungszusage des Versicherers einholen muss. Wenn der Anwalt jedoch die Einschätzung abgibt, dass die Abmahnung gerechtfertigt ist, dann wird die Versicherung auch die Kosten dieser Abmahnung in der Regel nicht übernehmen. Bei ungerechtfertigten Abmahnungen hingegen sieht das schon anders aus. Denn da greifen die meisten Rechtsschutzversicherungen.

Die Haftpflichtversicherung ist auch nicht der richtige Ansprechpartner, da es sich bei eigenen Webseiten nicht um den Schadenersatzanspruch eines Dritten (Kunden) handelt. Wenn jemand Webseiten für andere erstellt, und diese werden dann abgemahnt… DANN greift die Haftpflichtversicherung sofern man die richtige dafür hat. Eine mögliche Lösung wäre es also, 2 Firmen zu betreiben. Die eine Firma erstellt die Webseiten, und die andere Firma betreibt diese. Sollte eine erstellte Webseite dann zu einem Schaden innerhalb der Betreiberfirma führen, kann diese bei der Firma Schadenersatz geltend machen, welche die Webseite im Auftrag erstellt hat. Ein solches Konstrukt ist natürlich erst ab einer gewissen Größe wirtschaftlich sinnvoll.

Verhalten bei einer Abmahnung

Aus dem vorherigen Absatz wird schon deutlich, dass man ohne Anwalt niemals auf eine Abmahnung reagieren sollte. Auch nicht im Falle einer gerechtfertigten Abmahnung. Denn oft werden diese verschickt mit einer “Strafbewährten Unterlassungserklärung”, welche dann unterschrieben zurückgeschickt werden soll. Gerade diese Schriftstücke haben es absolut in sich. Manchmal sind diese gespickt mit falschen Formulierungen die weitere Schadenersatz- bzw. Strafzahlungen auslösen können. Manchmal enthalten diese aber auch völlig wahnwitzige Summe, welche dazu dienen sollen, weitere Rechtsverstöße der gleichen Art zu verhindern. Wird hier etwas falsches unterschrieben, hat das im Ernstfall noch viel schlimmere Konsequenzen als die paar hundert EUR Kosten für eine Abmahnung.

Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, wird der Anwalt im Normalfall dann auch mit dieser Versicherung klären, ob Deckung gegeben ist.

Spezielle Angebote von Hiscox und Exali

In den Diskussionen werden Hiscox und Exali immer wieder zur Sprache gebracht, und es wird die Frage gestellt, ob eine der beiden (oder beide) Versicherungen bei Abmahnungen zahlen. Deshalb möchte ich hier auf die Angebote eingehen.

Hiscox

Das Unternehmen Hiscox ist ein Spezialversicherer für Risiken, die nicht ganz so alltäglich sind. Vor allem im Haftpflicht-Bereich bietet der Versicherer sehr umfangreiche und gute Lösungen an. Da IT-Dienstleister bzw. Marketing Dienstleister dort ein spezielles Produkt erhalten, ist die Berufshaftpflicht für IT-Unternehmen oder Werbe-Agenturen sicher bei vielen Firmen in der Marketingbranche zu finden. Eine Rechtsschutzversicherung bietet Hiscox aber nach meinem Kenntnisstand gar nicht an.

Die Berufshaftpflichtversicherung deckt, wie oben schon erwähnt die Abwehr unberechtigter Ansprüche ab. Die Kosten einer berechtigten Abmahnung werden ebenfalls übernommen. Werden Webseiten für andere, also für Kunden, erstellt, dann sind Schadenersatzansprüche aus der Verletzung von Persönlichkeits- und/oder Markenrechten abgedeckt.

In den Ausschlüssen steht ganz klar definiert:

Ansprüche wegen wissentlicher Pflichtverletzung oder wissentlichen Abweichens vom Gesetz…

Aus meiner Sicht bedeutet das, dass hier Verstöße gegen das UWG oder Fehler im Impressum dann ganz eindeutig ebenfalls ausgeschlossen sind. Denn ein Impressum als Bild zu verwenden, oder Besucher der Webseite anzulügen verstößt ganz eindeutig gegen eines der genannten Gesetze. Und wie immer gilt hier: Dummheit schützt vor Strafe nicht. Da ich als Unternehmer vor Gericht nicht wie eine Privatperson eingestuft werde, ist davon auszugehen dass ich mich über die gesetzlichen Gegebenheiten informiere bevor ich etwas tue.

Exali

Bei Exali handelt es sich zunächst mal nicht um eine Versicherungsgesellschaft, sondern um einen Makler mit speziellen Produkten. Auch hier gibt es spezielle Haftpflichtversicherungen für Dienstleister in der Werbung und im Onlinemarketing, sowie IT-Unternehmen. Der Versicherer de dahinter steht, ist bei den meisten Produkten aktuell die Markel International Limited mit Hauptsitz in London und Niederlassung in München.

Die Interessantesten Produkte dürften hier wohl die Media-Haftpflicht, sowie die Portalversicherung sein. Die Media-Haftpflicht bietet hier einen sehr guten Leistungsumfang, und ist schon aus zuvor genannten Gesichtspunkten durchaus zu empfehlen. ABER nicht unbedingt wegen der Abmahnungen. Dazu gleich mehr.

Die Portalversicherung deckt im Normalen Umfang 10 eigene Webseiten, und ist auf maximal 25 erweiterbar. Ich werde noch eine Anfrage stellen wie es sich verhält, wenn die Gesamtzahl 25 übersteigt. Eine Rechtsschutzversicherung ist in diesem Angebot enthalten. Zwar nur mit einer Deckungssumme von 100.000 EUR pro Fall und Versicherungsjahr, aber damit kommt man schon mal ein Stück weit.

ACHTUNG: Auch hier finden sich in den Leistungsausschlüssen folgende Formulierungen:

Kein Versicherungsschutz wird gewährt für:
…. Ansprüche wegen wissentlicher Pflichtverletzung, insbesondere wissentlichen Abweichens von Gesetz, Vorschrift oder Anweisung des Auftraggebers.

In dieser Hinsicht wird also genau wie bei der Hiscox in jedem Fall genau geprüft, ob wissentlich von gesetzlichen Vorschriften abgewichen wurde. Es ist hier davon auszugehen, dass also einige der oben genannten Abmahnungen (zu recht) sicherlich auch nicht bezahlt werden würden.

Dazu kommt die Frage des Selbstbehaltes. In der genannten Portalversicherung ist immer eine Selbstbeteiligung von 1000 EUR für Vermögensschäden im Vertrag vereinbart. In der Media-Haftpflicht sind es 500 EUR pro Schadenfall.

Rechnet man dort noch die Kosten der Versicherung pro Jahr dazu, welche in der Media-Haftpflicht bei 428,40 EUR im Jahr (bis 100.000 EUR Jahresumsatz) liegen, und in der Portalversicherung bei 1272,11 EUR (bis 100.000 EUR Jahresumsatz) liegen, dann ist das ganze wohl eher ungeeignet, um die Kosten von Abmahnungen zu decken, welche oft kaum mehr als den Selbstbehalt von 500 EUR  kosten. Und wie bereits gesagt muss ja auch immer erst die Frage geklärt werden, ob wissentlich vom Gesetz abgewichen wurde. Das dürfte in vielen der so heiß diskutieren Fällen der Fall sein.

Keine Affiliate-Links

Ich verwende hier ganz bewusst keine Affiliate-Links oder Links zu den Angeboten. Ich vertrete die Meinung, dass niemand eine Versicherung abschließen sollte ohne vorherige Beratung durch einen Makler (ACHTUNG: Nicht gleichzusetzen mit einem Versicherungsvertreter). Selbst wer fachlich in der Lage wäre, alle Produktdetails zu verstehen, sollte einen Vertrag beim Makler abschließen. Die Provision ist ohnehin in der Prämie einkalkuliert, und die Prämie wird beim Makler nicht teurer. So hat man jedoch zusätzlich die Vermögensschaden-Haftpflicht des Maklers als “Sicherheitsnetz”, falls dieser bei der Beratung Fehler gemacht hat, oder eine Lücke in der Absicherung der Firma übersehen wurde.

Gerne stehe ich für Fragen zu dem Thema jederzeit zur Verfügung.

Unterstellt man also, dass Abmahnungen als akzeptabler Schadenfall überhaupt in Frage kommen, dann müssten bei der Media-Haftpflicht pro Jahr mehr als 3 Abmahnungen entstehen, die einzeln jeweils über 650 EUR kosten. In der Portalversicherung müssten es schon mehr als 5 Abmahnungen im Jahr sein, welche jeweils über  1300 EUR Kosten im Einzelfall hervorrufen müssen. 

Ich halte die beiden hier genannten Produkte durchaus für sinnvolle Versicherungen und einen sehr guten Versicherungsschutz. Jedoch nicht, um sich damit gegen Abmahnungen wegen “Fake-Tests” oder einem fehlerhaften Impressum zu schützen.

Welche Alternativen gibt es ?

Vereine und Verbände

Verschiedene Vereine und Verbände bieten gegen eine Jahresgebühr oder im Rahmen einer Mitgliedschaft an, die Webseite zu prüfen. Nach dieser Prüfung wird für geprüfte Seiten eine “Garantie” ausgesprochen, dass diese Seite so in Ordnung ist. Bei Rechtsstreitigkeiten hilft dann der Verband oder Verein. Als Beispiele welche mir bekannt sind, wären hier der Händlerbund zu nennen, welcher die Tiefenprüfung von Shops anbietet. Darüber hinaus ist zum Beispiel auch Advoprotect24 eine weitere Möglichkeit, die für 119 EUR einmaligen Beitrag gleich noch ein Zertifikat zur Rechtssicherheit ausstellen.

Die Schwierigkeit bei diesem Modell ist allerdings, dass Webseiten sich heute sehr schnell verändern. So müsste die Prüfung also wöchentlich wiederholt werden. Für Leute die überhaupt keinen Plan haben, oder gerade an der ersten Webseite arbeiten, ist dies aber sicherlich eine gute Möglichkeit, wenigstens mal eine Seite prüfen zu lassen. So würde man vom Anwalt erfahren, dass das Impressum als Bild oder auch der vorgetäuschte Test von 20 Waschmaschinen nicht in Ordnung ist.

Beratung vom Anwalt

Eine weitere sehr sinnvolle Alternative kann die Beratung durch einen Anwalt sein. Einerseits weil dieser sich sehr genau mit den Notwendigkeiten einer Webseite auskennt. Zumindest wenn es sich um einen Anwalt handelt, der sich damit beschäftigt. Herr Solmecke wäre hier als ein bekanntes Beispiel der Branche zu nennen. Link hier.

Neben der Tatsache dass vom Anwalt geprüft wird, ob es Fehler im Impressum gibt, oder ob bestimmte Formulierungen zulässig sind, entsteht auch hier zusätzlich ein “Sicherheitsnetz” durch die Haftpflichtversicherung des Anwalts. Hat dieser also etwas übersehen oder einen Fehler gemacht, springt dann auch die Versicherung des Anwalts ein.

Die Überprüfung einer Webseite durch einen Anwalt kostet meist nicht mehr als die spätere Abmahnung. Damit erspart man sich jedoch eine ganze Menge Ärger und Zeit im Nachhinein.

Firma im Ausland

Die dritte Alternative die ich hier noch nennen möchte ist, eine Firma mit Sitz im Ausland zu Gründen, welche die Webseiten betreibt. Neben der Tatsache dass kaum ein Anwalt sich die Mühe machen wird, eine Abmahnung an eine Briefkastenfirma in Delaware zu schicken, steht noch der Fakt, dass diese Firmen (meist “Limited” – Ltd. oder LLC) oftmals Webseiten einfach außerhalb von Deutschland hosten, die Domains anonym mit Whois-Protection registrieren, und damit sehr schwer greifbar sind.

Dieser Weg hat aber auch verschiedene Nachteile. Einerseits wären dabei in erster Linie die Kosten zu nennen, da für jede Handlung Leute bezahlt werden müssen. Auch der Steuerberater (ohne den man so ein Vorhaben niemals umsetzen sollte) verursacht in dem Fall zusätzliche Kosten. Dazu kommt, dass Kooperationen mit Produktgebern in dieser Konstellation fast unmöglich werden, da diese natürlich mit Unternehmern zusammen arbeiten wollen, welche vor Ort ansässig sind. Spätestens bei der Lieferung von Testprodukten würde also die Anonymität auch wieder aufgegeben. Ganz so einfach ist dieser Weg am Ende also auch nicht. Ein hohes Maß an Anonymität und einen gewissen Schutz vor Abmahnungen bietet er allerdings.

Mein Fazit

Eine Rechtsschutzversicherung gehört zu einer unternehmerischen Tätigkeit genauso wie eine Betriebs- oder Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Wer so etwas jedoch abschließt in der Annahme, man könne damit die Kosten von Abmahnungen abdecken und munter weiter Fake-Test-Seiten mit Impressum als Bild und “Preis Prüfen” auf den Buttons erstellen, der wird sicher spätestens bei der ersten Abmahnung merken dass es so nicht funktioniert.

Ich bin der Meinung, dass es einfach dazu gehört, sich ein Basiswissen über die gesetzlichen Regelungen anzueignen, und bestimmte Regeln sowie einen guten Ton einzuhalten. Dann werden sich auch die Abmahnungen in Grenzen halten.

Wer Fragen zu einzelnen Versicherungen hat, und nach Beratung sucht, kann sich gerne bei mir melden.

Und damit keiner auf die Idee kommt, mich wegen Informationen über Versicherungen abzumahnen, hier noch die Pflichtangaben für Versicherungsmakler 🙂

MfV GmbH – Makler für Versicherungen
Schluckenauer Str. 18
02689 Sohland
Erstinformation zum Download:Download

Kontakt:

Telefon: 035936-489938
Telefax: 035936-489940
E-Mail: kontakt@mfv24.de

Aufsichtsbehörde:

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Vermittlerregisternummer : D-BVT5-B4S8S-12

Berufsbezeichnung: Versicherungsmakler nach §34d  Abs.1 GewO
Zuständige Kammer: IHK

Die gemeinsame Stelle ist:
Deutscher Industrie- & Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 6005850
www.vermittlerregister.info

Schlichtungsstellen sind:

Versicherungsombudsmann e.V.
Professor Dr. Günter Hirsch
Postfach 080632
10006 Berlin

Ombudsmann für die private Kranken- & Pflegeversicherung
Dr. Helmut Müller
Kronenstr. 12
10117 Berlin

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung:

Name und Sitz der Gesellschaft:

R+V Versicherung, VSNR: 405/84/342867367

Beteiligungsverhältnisse

Kai Hohlfeld hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. Kein Versicherungsunternehmen hält eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Unternehmen von Kai Hohlfeld.

 

 

 

3 Kommentare zu Versicherung gegen Abmahnung – über den Sinn und Unsinn

  1. Viel zu lesen aber super zusammen gefasst. Wie schon erwartet gibt es keine Pauschallösung. Wir empfehlen unseren Kunden i.d.R. die Abnahme einer neuen Webseite durch einen Anwalt der entsprechend spezialisiert ist. Dieser haftet dann auch u.U..

    Grüße aus Berlin

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